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E-Voting in der Schweiz frühestens 2010

Weil der Bundesrat der Sicherheit oberste Priorität einräumt, vergehen noch Jahre, bis die Stimmbürger von Humlikon
via Internet wählen und abstimmen können. Der Bundesrat erhofft sich vom E-Voting eine Belebung der Demokratie,
warnt aber auch vor Risiken: Politische Verfahren könnten beeinträchtigt werden, schreibt er in einem Bericht.

Ganz selbstverständlich wird heute Geld via Internet transferiert oder werden Waren online eingekauft. Bei Abstimmungen
und Wahlen dagegen läuft derzeit alles noch konventionell mit Hilfe von Wahlurne und Postbote. Doch auch die politischen
Rechte sollen in Zukunft via Internet und andere elektronische Kommunikationsmitteln wahrgenommen werden können,
meint der Bundesrat. Er hat am Mittwoch einen Bericht verabschiedet, der die Chancen und Risiken der elektronischen
Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen auslotet und das weitere Vorgehen skizziert. Fazit: E-Voting - oder Vote électronique,
wie der Bundesrat das Instrument in eigener Landessprache lieber nennt - ist mach- und wünschbar. Weil allerdings diverse
technische und staatspolitische Probleme zu lösen sind, vergehen nach Angabe von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz
noch mindestens acht Jahre, bis Schweizerinnen und Schweizer in Humlikon via Bildschirm zu Hause abstimmen können.

Junge zum Abstimmen motivieren

Der Bundesrat hofft, dass dank dem Vote électronique leichter gewählt und abgestimmt werden kann und sich deshalb neue
Gruppen von Stimmberechtigten demokratisch beteiligen. Er denkt etwa an die rund 550 000 (allerdings nicht ausschliesslich
stimmberechtigten) Auslandschweizer oder an Blinde und Sehbehinderte. Vor allem aber jüngere Generationen, denkt der
Bundesrat, könnten mit E-Voting verstärkt zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen motiviert werden. Vielleicht lasse
sich mit dem Einsatz des Computers sogar die Stimmbeteiligung leicht erhöhen, sagte Bundeskanzlerin Huber-Hotz an
der gestrigen Pressekonferenz des Bundesrates. Allzu grosse Hoffnungen in dieser Hinsicht dürften allerdings enttäuscht
werden: Die Einführung der brieflichen Stimmabgabe jedenfalls hat in vielen Kantonen nicht nachweislich zu einer höheren
Beteiligung geführt.

Auch Risiken listet der Bericht auf - einerseits die offenkundigen technischen wie die Gefahr von Missbrauch, Manipulation
oder die Verletzung des Stimmgeheimnisses. Sie seien wegen der Pannenanfälligkeit der elektronischen Kommunikations-
mittel und der grossen Anzahl der Stimmberechtigten nicht zu unterschätzen. Pannen bei Wahlen und Abstimmungen
verursachen zudem nicht nur in Franken und Rappen beziffer- und behebbare Schäden, sondern einen schwerer wiegenden
Vertrauensverlust gegenüber den demokratischen Institutionen. Der Bundesrat befürchtet ausserdem ganz generell, dass
politische Organisationen und Verfahren durch das E-Voting beeinträchtigt werden könnten. Beispiel: Würde auch das
Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden via Internet ermöglicht, könne das zu einer «Entwertung der
Volksrechte» führen, weil so die Zahl der Volksabstimmungen ansteigen und die Demokratie dadurch belastet oder gar
blockiert werden könne.

Annemarie Huber-Hotz machte deutlich, dass die elektronische Wahrnehmung der Volksrechte das konventionelle
Abstimmen und Wählen im Stimmlokal oder via Briefpost nur ergänzen, keinesfalls aber ersetzen soll. E-Voting soll
auf allen drei Ebenen - Gemeinden, Kantonen, Bund - gleichzeitig eingeführt werden. Der Bundesrat rechnet mit
Kosten von minimal 399 Millionen und maximal 619 Millionen Franken für die ersten zehn Jahre, wovon die Gemeinden
den Löwenanteil (351 für die Minimal- bzw. 457 Millionen Franken für die Maximalvariante) zu tragen hätten.
Langfristig sei allerdings auch mit Einsparungen zu rechnen, etwa infolge von Schliessungen von Urnenlokalen.

Pilotversuche in Genf und Zürich

In einem ersten Schritt sollen nun in Genf, Zürich und Neuenburg Pilotversuche durchgeführt werden, was möglich ist,
sobald das Parlament die vom Bundesrat im November vorgelegte Revision des Gesetzes über die politischen Rechte
verabschiedet hat. Der Bundesrat rechnet mit 2003. Der Kanton Genf hat im vergangenen Jahr bereits erfolgreich mit
Simulationstests begonnen. Dabei habe sich unter anderem gezeigt, dass das Interesse bei der Bevölkerung am Vote
électronique gross sei, berichtete Robert Hensler, Staatskanzler des Kantons Genf. Beim Pilotprojekt des Kantons
Zürich steht die für das E-Voting notwendige Harmonisierung der Stimmrechtsregister im Mittelpunkt.

Dazu: "Nicht heikler als E-Business" - Interview mit der Luzerner FDP-Ständerätin Helen Leumann, Mitglied der
ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur






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