Abstimmungslokal

| Gemeinde
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E-Voting in der
Schweiz frühestens 2010
Weil der Bundesrat der Sicherheit oberste Priorität einräumt, vergehen noch Jahre, bis
die Stimmbürger von Humlikon
via Internet wählen und abstimmen können. Der Bundesrat erhofft sich vom E-Voting eine
Belebung der Demokratie,
warnt aber auch vor Risiken: Politische Verfahren könnten beeinträchtigt werden,
schreibt er in einem Bericht.
Ganz selbstverständlich wird heute Geld via Internet transferiert oder werden Waren
online eingekauft. Bei Abstimmungen
und Wahlen dagegen läuft derzeit alles noch konventionell mit Hilfe von Wahlurne und
Postbote. Doch auch die politischen
Rechte sollen in Zukunft via Internet und andere elektronische Kommunikationsmitteln
wahrgenommen werden können,
meint der Bundesrat. Er hat am Mittwoch einen Bericht verabschiedet, der die Chancen und
Risiken der elektronischen
Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen auslotet und das weitere Vorgehen skizziert. Fazit:
E-Voting - oder Vote électronique,
wie der Bundesrat das Instrument in eigener Landessprache lieber nennt - ist mach- und
wünschbar. Weil allerdings diverse
technische und staatspolitische Probleme zu lösen sind, vergehen nach Angabe von
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz
noch mindestens acht Jahre, bis Schweizerinnen und Schweizer in Humlikon via Bildschirm zu
Hause abstimmen können.
Junge zum Abstimmen motivieren
Der Bundesrat hofft, dass dank dem Vote électronique leichter gewählt und abgestimmt
werden kann und sich deshalb neue
Gruppen von Stimmberechtigten demokratisch beteiligen. Er denkt etwa an die rund 550 000
(allerdings nicht ausschliesslich
stimmberechtigten) Auslandschweizer oder an Blinde und Sehbehinderte. Vor allem aber
jüngere Generationen, denkt der
Bundesrat, könnten mit E-Voting verstärkt zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
motiviert werden. Vielleicht lasse
sich mit dem Einsatz des Computers sogar die Stimmbeteiligung leicht erhöhen, sagte
Bundeskanzlerin Huber-Hotz an
der gestrigen Pressekonferenz des Bundesrates. Allzu grosse Hoffnungen in dieser Hinsicht
dürften allerdings enttäuscht
werden: Die Einführung der brieflichen Stimmabgabe jedenfalls hat in vielen Kantonen
nicht nachweislich zu einer höheren
Beteiligung geführt.
Auch Risiken listet der Bericht auf - einerseits die offenkundigen technischen wie die
Gefahr von Missbrauch, Manipulation
oder die Verletzung des Stimmgeheimnisses. Sie seien wegen der Pannenanfälligkeit der
elektronischen Kommunikations-
mittel und der grossen Anzahl der Stimmberechtigten nicht zu unterschätzen. Pannen bei
Wahlen und Abstimmungen
verursachen zudem nicht nur in Franken und Rappen beziffer- und behebbare Schäden,
sondern einen schwerer wiegenden
Vertrauensverlust gegenüber den demokratischen Institutionen. Der Bundesrat befürchtet
ausserdem ganz generell, dass
politische Organisationen und Verfahren durch das E-Voting beeinträchtigt werden
könnten. Beispiel: Würde auch das
Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden via Internet ermöglicht,
könne das zu einer «Entwertung der
Volksrechte» führen, weil so die Zahl der Volksabstimmungen ansteigen und die Demokratie
dadurch belastet oder gar
blockiert werden könne.
Annemarie Huber-Hotz machte deutlich, dass die elektronische Wahrnehmung der Volksrechte
das konventionelle
Abstimmen und Wählen im Stimmlokal oder via Briefpost nur ergänzen, keinesfalls aber
ersetzen soll. E-Voting soll
auf allen drei Ebenen - Gemeinden, Kantonen, Bund - gleichzeitig eingeführt werden. Der
Bundesrat rechnet mit
Kosten von minimal 399 Millionen und maximal 619 Millionen Franken für die ersten zehn
Jahre, wovon die Gemeinden
den Löwenanteil (351 für die Minimal- bzw. 457 Millionen Franken für die
Maximalvariante) zu tragen hätten.
Langfristig sei allerdings auch mit Einsparungen zu rechnen, etwa infolge von
Schliessungen von Urnenlokalen.
Pilotversuche in Genf und Zürich
In einem ersten Schritt sollen nun in Genf, Zürich und Neuenburg Pilotversuche
durchgeführt werden, was möglich ist,
sobald das Parlament die vom Bundesrat im November vorgelegte Revision des Gesetzes über
die politischen Rechte
verabschiedet hat. Der Bundesrat rechnet mit 2003. Der Kanton Genf hat im vergangenen Jahr
bereits erfolgreich mit
Simulationstests begonnen. Dabei habe sich unter anderem gezeigt, dass das Interesse bei
der Bevölkerung am Vote
électronique gross sei, berichtete Robert Hensler, Staatskanzler des Kantons Genf. Beim
Pilotprojekt des Kantons
Zürich steht die für das E-Voting notwendige Harmonisierung der Stimmrechtsregister im
Mittelpunkt.
Dazu: "Nicht heikler als E-Business" - Interview mit der Luzerner
FDP-Ständerätin Helen Leumann, Mitglied der
ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur