Einwohnerkontrolle 
| Gemeinde
Humlikon Andelfingerstrasse 5 CH - 8457 Humlikon 052 - 317 19 76 |
Infos der Einwohnerkontrolle
Humlikon 
Anmeldung in Humlikon
Melden Sie sich zuerst bei Ihrer alten Wohngemeinde ab. Dort erhalten Sie Ihren
Heimatschein. Kommen Sie mit diesem Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle vorbei. Sind
Sie verheiratet, ist neben dem Heimatschein auch das Familienbüchlein mitzubringen.
Anschliessend erhalten Sie als Bestätigung einen Schriftenempfangsschein.
Abmeldung in Humlikon
Bringen Sie den bei der Anmeldung erhaltenen Schriftenempfangsschein auf die
Einwohnerkontrolle. Wir werden Ihre neue Adresse notieren und geben Ihnen den Heimatschein
zurück. Innert 10 Tagen sollten Sie sich bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Ihre Kontaktstelle:
Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
| Schalteröffnungszeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Telefonzeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |
Was
benötige ich für eine Identitätskarte?
Kommen Sie mit einem aktuellen Passfoto und (falls vorhanden) der alten Identitätskarte
bei uns auf der Einwohnerkontrolle vorbei. Minderjährige benötigen zusätzlich die
Unterschrift des Vaters oder der Mutter. Die alte Identitätskarte wird annulliert. Die
neue Identitätskarte wird Ihnen zirka drei Wochen später per Post zugeschickt.
| Gültigkeit | Kosten | |
| bis 3. Altersjahr | 3 Jahre | Fr. 35.- |
| bis 18. Altersjahr | 5 Jahre | Fr. 35.- |
| ab 18. Altersjahr | 10 Jahre | Fr. 70.- |
Not-Identitätskarte?
Not-Identitätskarten können keine mehr angefertigt werden.
Verlust der Identitätskarte
Ein ID-Verlust muss unverzüglich bei einer Polizeistelle gemeldet werden. Die Anzeige
erstattende Person unterschreibt einen Ausweisverlustschein. Für eine neue
Identitätskarte benötigen Sie wiederum ein aktuelles Passfoto. Diese Identitätskarte
erhalten Sie ca. drei Wochen später per Post.
Ihre Kontaktstelle:
Einwohnerkontrolle, Tel. Tel. 052 317 19 76
| Schalteröffnungszeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Telefonzeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |
Wie
beantrage ich einen Pass? (Passempfehlung)
Bringen Sie 1 Passfoto und (falls vorhanden) den alten Pass
auf die Einwohnerkontrolle. Dort wird für Sie der Passantrag erstellt. Minderjährige
benötigen zusätzlich die Unterschrift des Vaters oder der Mutter. Der alte Pass wird
annulliert. Der neue Pass wird Ihnen zirka drei Wochen später per Post zugestellt.
Kindereinträge sind nicht mehr möglich.
| Gültigkeit | Kosten | |
| bis 3. Altersjahr | 3 Jahre | Fr. 60.- |
| bis 18. Altersjahr | 5 Jahre | Fr. 60.- |
| ab 18. Altersjahr | 10 Jahre | Fr. 125.- |
NEU: Pässe können nicht mehr
verlängert werden.
Reisen nach Amerika ( USA )
Für die Einreise in die USA müssen InhaberInnen eines alten, nicht maschinenlesbaren
Passes, (Modell 85)
ab dem 26. Oktober 2004 über ein Visum verfügen - unabhängig von der
geplanten Dauer des Aufenthaltes.
Ab dem 26. Oktober 2005 verlangen die USA Reiseausweise mit biometrischen
Daten. Nach heutigem
Informationsstand wird der im Jahr 2003 eingeführte neue Schweizer Pass allerdings auch
nach diesem
Termin zur visumsfreien Einreise in die USA ( für eine maximale Aufenthaltsdauer von 90
Tagen ) berechtigen,
und zwar unter folgenden Bedingungen:
- Der Pass wurde vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt.
- und die Schweiz verfügt bis zum 26. Oktober 2004
über ein Projekt zur Einführung von Pässen mit biometrischen Daten.
Kombiangebot Identitäskarte und Pass
| Kosten bis zum 18. Geburtstag | Fr. 73.- |
| Kosten ab dem 18. Altersjahr | Fr. 138.- |
Verlust Reisepass
Ein Passverlust muss unverzüglich bei einer Polizeistelle
gemeldet werden. Die Anzeige erstattende Person unterschreibt einen Ausweisverlustschein.
Für einen neuen Reisepass muss wieder ein Passantrag bei der Gemeinde gemacht werden.
Notpass
In dringenden Fällen kann ein Not-Pass erstellt werden. Der ist innerhalb kurzer Zeit
erhältlich. Auch hierzu wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Der Antrag kann bei der
Einwohnerkontrolle, bei der Standeskanzlei oder bei den Flughäfen in Kloten, Basel oder
Genf gemacht werden.
Heirat
Verlangen Sie beim Zivilstandsamt das Formular "Gesuch um Vorbereitung der
Eheschliessung", welches Sie zu Hause ausfüllen können. Das Gesuch müssen Sie dann
beim Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams abgeben. Gleichzeitig
müssen beide den Personenstandsausweis oder den Familienschein (zu beziehen beim
Heimatort) bringen. Wenn eines der Brautleute den Wohnsitz nicht in Humlikon hat, müssen
sie die Wohnsitzbescheinigung mitbringen. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne weitere
Auskünfte über alle Formalitäten, die bei der Eheschliessung zu beachten sind.
Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76
Todesfall
Ein Todesfall ist von den Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Wenn jemand zu Hause verstorben ist, wird eine Todesbescheinigung benötigt, welche der
Arzt/die Ärztin ausstellt, der/die den Tod festgestellt hat. Todesfälle im Spital werden
durch die Spitalverwaltung gemeldet. Die ärztliche Bescheinigung wird direkt der Gemeinde
zugestellt. Die Beerdigung oder Kremation darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des
Todes stattfinden.
Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, 8450 Andelfingen, Thurtalstrasse 9, Postfach 182, Tel. 052 317 22 22
Geburt
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dies innert 3 Tagen persönlich beim
Zivilstandsamt melden. Sie müssen das Familienbüchlein und die Geburtsanzeige,
unterschrieben von der Hebamme, vorweisen. Ledige Personen (haben in der Regel kein
Familienbüchlein) benötigen den Personenstandsausweis ihrer Heimatgemeinde oder den
Anerkennungsschein. Geburten im Spital werden durch die betreffende Spital-Verwaltung
gemeldet.
Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Sie müssen
persönlich auf der Gemeinde erscheinen, damit die Anmeldung richtig und ordnungsgemäss
in die Wege geleitet werden kann. Am Schalter im Parterre des Gemeindehauses erhalten Sie
die notwendigen Anmelde- und Arbeitsbemühungsformulare sowie eine Checkliste der
Unterlagen, die Sie für die definitive Anmeldung mitbringen müssen (AHV-Ausweise,
Kündigung, Arbeitsvertrag, etc). Ihre Anmeldung leitet die Gemeinde an das Regionale
Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) weiter. Vom RAV erhalten Sie dann die Einladung für das
monatlichen Vermittlungs- und Kontrollgespräch.
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
GA-Vermietung
Die Gemeinde Humlikon stellt keine Generalabonnemente mehr zur Verfügung.
Lehrfahrausweis-Bestätigung
Kommen Sie mit dem offiziellen Lehrfahrausweis-Formular auf die Einwohnerkontrolle. Wir
werden Ihnen eine Wohnsitzbestätigung aushändigen. Kosten Fr. 10..
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
Niederlassungsausweis
/ Aufenthaltsbescheinigung
Für einen Niederlassungsausweis oder eine Aufenthaltsbescheinigung wenden Sie sich
bitte an die Einwohnerkontrolle.
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
Wohsitzbescheinigung
für auswärtigen Aufenthalt
(Heimatausweis, Interimsausweis)
Der Heimatausweis stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle des Wohnortes aus.
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, 052 317 19 76
Familienbüchlein
In Humlikon erhalten Sie ein Familienbüchlein beim Zivilstandsamt.
Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76
Familienschein
Den Familienschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Ist Humlikon
Ihr Heimatort wenden Sie sich an unser Zivilstandsamt.
Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76
Schweizer
Bürgerrecht / Einbürgerungsverfahren
Für Ihren Antrag für das Schweizer Bürgerrecht müssen Sie zuerst beim zuständigen
kantonalen Amt für Bürgerrecht und Zivilstandswesen ein Gesuch einreichen
Auf Gemeindestufe gibt Ihnen der Gemeindeschreiber (Tel. 052 317 19 76 ) die notwendigen
Auskünfte und Informationen.
Abmelden
bei Auslandaufenthalt
Bei Auslandaufenthalt länger als 3 Monate kontaktieren Sie bitte die
Einwohnerkontrolle
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
Steuerpflicht
bei Auslandaufenthalt
Zu Fragen betreffend der Steuerpflicht bei längeren Auslandaufenthalten gibt Ihnen
unsere Finanzabteilung gerne Auskunft. Tel. 052 317 19 76
Rückwanderung
/ Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung
Für Fragen im Zusammenhang mit der Rückwanderung in die Schweiz respektive nach
Humlikon wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle.
Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76
Giftschein
Einen Giftschein können Sie persönlich bei der Gemeindekanzlei beziehen.
| Schalteröffnungszeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Telefonzeiten |
| Montag: 18.00 - 20.00 Uhr |
| Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr |
| Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr |