Einwohnerkontrolle    

Gemeinde Humlikon
Andelfingerstrasse 5
CH - 8457 Humlikon
052 - 317 19 76
e-Mail


   Infos der Einwohnerkontrolle Humlikon    

Anmeldung/Abmelden bei der Gemeinde Humlikon
Identitätskarte beantragen / Not-Identitätskarte / Verlust der ID
Pass beantragen & verlängern / Passverlust
Heirat
Geburt
Todesfall
Arbeitslosigkeit
Lehrfahrausweis-Bestätigung
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
Heimatausweis (Interimsausweis für auswärtigen Aufenthalt)
Familienbüchlein
Familienschein
Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerungsverfahren Gemeinde
Abmelden bei Auslandaufenthalt
Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
Rückwanderung / Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung
Giftschein

nn

Anmeldung in Humlikon
Melden Sie sich zuerst bei Ihrer alten Wohngemeinde ab. Dort erhalten Sie Ihren Heimatschein. Kommen Sie mit diesem Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle vorbei. Sind Sie verheiratet, ist neben dem Heimatschein auch das Familienbüchlein mitzubringen. Anschliessend erhalten Sie als Bestätigung einen Schriftenempfangsschein.

Abmeldung in Humlikon
Bringen Sie den bei der Anmeldung erhaltenen Schriftenempfangsschein auf die Einwohnerkontrolle. Wir werden Ihre neue Adresse notieren und geben Ihnen den Heimatschein zurück. Innert 10 Tagen sollten Sie sich bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76

Schalteröffnungszeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr
Telefonzeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr

 


Was benötige ich für eine Identitätskarte?

Kommen Sie mit einem aktuellen Passfoto und (falls vorhanden) der alten Identitätskarte bei uns auf der Einwohnerkontrolle vorbei. Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift des Vaters oder der Mutter. Die alte Identitätskarte wird annulliert. Die neue Identitätskarte wird Ihnen zirka drei Wochen später per Post zugeschickt.

Gültigkeit Kosten
bis 3. Altersjahr 3 Jahre Fr. 35.-
bis 18. Altersjahr 5 Jahre Fr. 35.-
ab 18. Altersjahr 10 Jahre Fr. 70.-

 

Not-Identitätskarte?
Not-Identitätskarten können keine mehr angefertigt werden.

 

Verlust der Identitätskarte
Ein ID-Verlust muss unverzüglich bei einer Polizeistelle gemeldet werden. Die Anzeige erstattende Person unterschreibt einen Ausweisverlustschein. Für eine neue Identitätskarte benötigen Sie wiederum ein aktuelles Passfoto. Diese Identitätskarte erhalten Sie ca. drei Wochen später per Post.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. Tel. 052 317 19 76

Schalteröffnungszeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr
Telefonzeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr

 


Wie beantrage ich einen Pass?
(Passempfehlung)

Bringen Sie 1 Passfoto und (falls vorhanden) den alten Pass auf die Einwohnerkontrolle. Dort wird für Sie der Passantrag erstellt. Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift des Vaters oder der Mutter. Der alte Pass wird annulliert. Der neue Pass wird Ihnen zirka drei Wochen später per Post zugestellt. Kindereinträge sind nicht mehr möglich.

Gültigkeit Kosten
bis 3. Altersjahr 3 Jahre Fr. 60.-
bis 18. Altersjahr 5 Jahre Fr. 60.-
ab 18. Altersjahr 10 Jahre Fr. 125.-

NEU: Pässe können nicht mehr verlängert werden.

Reisen nach Amerika  ( USA )

Für die Einreise in die USA müssen InhaberInnen eines alten, nicht maschinenlesbaren Passes, (Modell 85)
ab dem 26. Oktober 2004 über ein Visum verfügen - unabhängig von der geplanten Dauer des Aufenthaltes.
Ab dem 26. Oktober 2005 verlangen die USA Reiseausweise mit biometrischen Daten. Nach heutigem
Informationsstand wird der im Jahr 2003 eingeführte neue Schweizer Pass allerdings auch nach diesem
Termin zur visumsfreien Einreise in die USA ( für eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ) berechtigen,
und zwar unter folgenden Bedingungen:

- Der Pass wurde vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt.
- und die Schweiz verfügt bis zum 26. Oktober 2004
  über ein Projekt zur Einführung von Pässen mit biometrischen Daten.

Kombiangebot Identitäskarte und Pass

Kosten bis zum 18. Geburtstag Fr. 73.-
Kosten ab dem 18. Altersjahr Fr. 138.-

Verlust Reisepass
Ein Passverlust muss unverzüglich bei einer Polizeistelle gemeldet werden. Die Anzeige erstattende Person unterschreibt einen Ausweisverlustschein. Für einen neuen Reisepass muss wieder ein Passantrag bei der Gemeinde gemacht werden.

Notpass
In dringenden Fällen kann ein Not-Pass erstellt werden. Der ist innerhalb kurzer Zeit erhältlich. Auch hierzu wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Der Antrag kann bei der Einwohnerkontrolle, bei der Standeskanzlei oder bei den Flughäfen in Kloten, Basel oder Genf gemacht werden.

 

 


Heirat

Verlangen Sie beim Zivilstandsamt das Formular "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung", welches Sie zu Hause ausfüllen können. Das Gesuch müssen Sie dann beim Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams abgeben. Gleichzeitig müssen beide den Personenstandsausweis oder den Familienschein (zu beziehen beim Heimatort) bringen. Wenn eines der Brautleute den Wohnsitz nicht in Humlikon hat, müssen sie die Wohnsitzbescheinigung mitbringen. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte über alle Formalitäten, die bei der Eheschliessung zu beachten sind.

Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76

 


Todesfall

Ein Todesfall ist von den Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Wenn jemand zu Hause verstorben ist, wird eine Todesbescheinigung benötigt, welche der Arzt/die Ärztin ausstellt, der/die den Tod festgestellt hat. Todesfälle im Spital werden durch die Spitalverwaltung gemeldet. Die ärztliche Bescheinigung wird direkt der Gemeinde zugestellt. Die Beerdigung oder Kremation darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden.

Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, 8450 Andelfingen, Thurtalstrasse 9, Postfach 182, Tel. 052 317 22 22

 


Geburt

Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dies innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt melden. Sie müssen das Familienbüchlein und die Geburtsanzeige, unterschrieben von der Hebamme, vorweisen. Ledige Personen (haben in der Regel kein Familienbüchlein) benötigen den Personenstandsausweis ihrer Heimatgemeinde oder den Anerkennungsschein. Geburten im Spital werden durch die betreffende Spital-Verwaltung gemeldet.

Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76

 


Arbeitslosigkeit

Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Sie müssen persönlich auf der Gemeinde erscheinen, damit die Anmeldung richtig und ordnungsgemäss in die Wege geleitet werden kann. Am Schalter im Parterre des Gemeindehauses erhalten Sie die notwendigen Anmelde- und Arbeitsbemühungsformulare sowie eine Checkliste der Unterlagen, die Sie für die definitive Anmeldung mitbringen müssen (AHV-Ausweise, Kündigung, Arbeitsvertrag, etc). Ihre Anmeldung leitet die Gemeinde an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) weiter. Vom RAV erhalten Sie dann die Einladung für das monatlichen Vermittlungs- und Kontrollgespräch.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76



GA-Vermietung

Die Gemeinde Humlikon stellt keine Generalabonnemente mehr zur Verfügung.

 


Lehrfahrausweis-Bestätigung
Kommen Sie mit dem offiziellen Lehrfahrausweis-Formular auf die Einwohnerkontrolle. Wir werden Ihnen eine Wohnsitzbestätigung aushändigen. Kosten Fr. 10.–.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76

 


Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
Für einen Niederlassungsausweis oder eine Aufenthaltsbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76

 


Wohsitzbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt   (Heimatausweis, Interimsausweis)
Der Heimatausweis stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle des Wohnortes aus.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, 052 317 19 76

 


Familienbüchlein
In Humlikon erhalten Sie ein Familienbüchlein beim Zivilstandsamt.

Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76

 


Familienschein
Den Familienschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Ist Humlikon Ihr Heimatort wenden Sie sich an unser Zivilstandsamt.

Ihre Kontaktstelle: Zivilstandsamt, Tel. 052 317 19 76

 


Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerungsverfahren
Für Ihren Antrag für das Schweizer Bürgerrecht müssen Sie zuerst beim zuständigen kantonalen Amt für Bürgerrecht und Zivilstandswesen ein Gesuch einreichen
Auf Gemeindestufe gibt Ihnen der Gemeindeschreiber (Tel. 052 317 19 76 ) die notwendigen Auskünfte und Informationen.

 


Abmelden bei Auslandaufenthalt
Bei Auslandaufenthalt länger als 3 Monate kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76

 


Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
Zu Fragen betreffend der Steuerpflicht bei längeren Auslandaufenthalten gibt Ihnen unsere Finanzabteilung gerne Auskunft. Tel. 052 317 19 76

 


Rückwanderung / Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung
Für Fragen im Zusammenhang mit der Rückwanderung in die Schweiz respektive nach Humlikon wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle.

Ihre Kontaktstelle: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 317 19 76

 


Giftschein
Einen Giftschein können Sie persönlich bei der Gemeindekanzlei beziehen.

Schalteröffnungszeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr
Telefonzeiten
Montag:    18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch:   8.00 - 11.00 Uhr
Freitag:       8.00 - 11.00 Uhr

 




______________________________________________


SwissBanner Link Exchange