Konfrontation mit dem Kanton  

         
Der Gemeinderat Humlikon will durch Einzonungen den Bau von Wohnraum für 100 Personen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ermöglichen.
So nicht, findet der zuständige kantonale Kreisplaner.


Es geht um den südlichen Dorfrand. Genauer: um das heute noch landwirtschaftlich genutzte Gebiet westlich der ins Dorf führenden Henggarterstrasse unmittelbar vor dem Siedlungsgebiet. Das 0,7 Hektaren grosse Gebiet «Gern» direkt an der Henggarterstrasse liegt in der Landwirtschaftszone, das westlich anschliessende Gebiet «Gispert» in der Reservezone. Die Grundeigentümer hatten in den Jahren 2000 und 2001 um Einzonung ersucht, im Hinblick auf eine Überbauung, die Wohnraum für rund 100 Personen schaffen könnte.
Der Gemeinderat befürwortete die Gesuche grundsätzlich. Auf Grund der geltenden Nutzungsplanung aus dem Jahr 1994 sind heute nur noch sehr geringe Baulandreserven verfügbar, ein auch noch so bescheidenes Wachstum der 428 Einwohner zählenden Gemeinde ist nicht möglich. In der Folge liess der Gemeinderat durch ein Ingenieurbüro die nötigen planerischen Unterlagen ausarbeiten. Insbesondere war die Frage nach der Erschliessung zu klären. Unter Einbezug der Grundeigentümer wurde für die Linienführung der nötigen Erschliessungsstrasse ein halbes Dutzend Varianten erörtert. Dabei kristallisierte sich jene als die beste heraus, die von der Henggarterstrasse aus in gerader Linie quer durch die Gebiete «Gern» und «Gispert» westwärts Richtung Heilpadagogische Schule zur Flaachtalstrasse führt.
Der zuständige Kreisplaner im kantonalen Amt für Raumordnung und Vermessung, um eine Vorprüfung der vorgesehenen Planungsrevision gebeten, konnte sich den Humliker Vorschlägen allerdings gar nicht anschliessen. Er wies darauf hin, dass die fraglichen Flächen in Bezug auf Lärmquellen im Einflussbereich des Flughafens liegen; gemäss der Lärmschutzverordnung dürften sie deshalb, weil nicht als Bauzone definiert, grundsätzlich nicht erschlossen werden. Für den Kreisplaner kommt somit eine Einzonung des landwirtschaftlichen Gebiets «Gern» nicht in Frage.

Das aber bedeutet: Die Erschliessungsstrasse, wie sie der Gemeinderat vorschlägt, müsste über die Landwirtschaftszone führen, was, wie der Kreisplaner betont, nicht zulässig sei. Die gemeinderätliche Variante der Erschliessung lehnt er aus einem weiteren Grund ab: Der Anschluss an die Henggarterstrasse (die eine Staatsstrasse ist) würde ausserhalb des überbauten Gebietes liegen – also da, wo mit 80 km/h gefahren wird. Wenn schon eine neue Erschliessungsstrasse, dann soll sie im nördlichen Teil des Gebietes «Gern», vor dem bestehenden Siedlungsgebiet, gebaut werden – da, wo auf der Henggarterstrasse «Tempo 50» gilt.

Von der eigenen Lösung überzeugt

Die ortsbaulichen, raumplanungsrechtlichen, verkehrs- und sicherheitstechnischen Überlegungen des Kreisplaners vermochten den Gemeinderat indessen nicht zu überzeugen: Er ist der Überzeugung, dass die Erschliessung der heutigen Reservezone «Gispert» nur über die Parzelle «Gern» sinnvoll und somit eine gleichzeitige Einzonung zwingend notwendig ist. Die Einzonung der Gebiete «Gern» und «Gispert» – zusammen 1,5 Hektaren – würde Humlikon eine massvolle Entwicklung bezüglich Bevölkerungszahl und Arbeitsplätzen ermöglichen, die gerade Linienführung der Erschliessungsstrasse würde am wenigsten Land beanspruchen, am wenigsten Kosten verursachen (nämlich 200 000 statt 250 000 Franken wie für die vom Kreisplaner favorisierte Version) und am meisten Bauparzellen tangieren, sie böte bessere Sichtverhältnisse, die Abwicklung des Verkehrs Richtung Henggart wäre einfacher, die Liegenschaft im nördlichen Teil des Gebiets «Gern» bliebe von Lärm- und Abgasimmissionen verschont.

Am 26. Januar hat der Gemeinderat die betroffenen Grundeigentümer über seine Haltung orientiert, jetzt liegt die Teilrevision der Nutzungsplanung zwei Monate lang zur öffentlichen Einsicht auf. Die Behörde beabsichtigt die Vorlage der ordentlichen Gemeindeversammlung im Mai zu unterbreiten – wobei sie das Risiko in Kauf nimmt, dass die Baudirektion die notwendige Genehmigung verweigern wird. «Dann werden wir mit einem Rekurs an den Regierungsrat gelangen», kündigt Gemeindeschreiber Stephan Tschachtli an.

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